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AGB Elchinger Musiktage

Allgemeine Geschäftsbedingungen Elchinger Musiktage e.V.

Stand: 02.05.2024


 

§ 1 Geltungsbereich 

Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Kartenerwerbern und dem Kulturförderverein Elchinger Musiktage e.V.. Sie sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte zu den Veranstaltungen des Kulturfördervereins Elchinger Musiktage e.V. erkennt der Kartenerwerber die nachstehenden Geschäftsbedingungen als verbindlich an.


 

§ 2 Programme und Anfangszeiten 

Die aktuellen Programme mit den Anfangszeiten werden öffentlich bekannt gegeben. Besetzungs- und Programmänderungen aus wichtigem Grund bleiben vorbehalten, soweit diese zumutbar sind. Besetzungsänderungen behalten wir uns insbesondere vor, wenn ein Künstler ausfällt, weil er erkrankt ist oder die Veranstaltung aus anderen Gründen nicht wahrnehmen kann. In diesem Fall wird dafür Sorge getragen, dass die Besetzung mit einem gleichwertigen oder zumindest annähernd gleichwertigen Künstler hinsichtlich Bekanntheitsgrad und Qualifikation erfolgt. Programmänderungen behalten wir uns insbesondere für den Fall vor, dass ein Programmpunkt nicht durchgeführt werden kann und daher eine Änderung zwingend erforderlich wird. Auch hierbei wird dafür Sorge getragen, dass die Programmänderung nicht zu einer wesentlichen inhaltlichen Abänderung führt.


 

§ 3 Verlegung der Veranstaltung aus wichtigem Grund

der Kulturförderverein Elchinger Musiktage e.V. behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund die Veranstaltung örtlich zu verlegen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn die Durchführung am geplanten Ort auf Grund von Umständen, die der Elchinger Musiktage e.V. nicht zu vertreten hat, wesentlich erschwert würde oder unmöglich wäre.

Der Veranstalter hat über die Verlegung der Veranstaltung umgehend zu informieren.


 

§ 4 Kartenpreise 

Die Kartenpreise werden veranstaltungsbezogen bekannt gegeben. Vorverkaufs- und Systemgebühren sind im jeweiligen Kartenpreis enthalten. Im Preis enthalten ist ebenfalls die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern sie erhoben wird.


 

§ 5 Kartenbestellung 

Kartenbestellungen können über unsere Website www.elchinger-musiktage.de vorgenommen werden. An der Abendkasse kann außerdem bar gezahlt werden.


 

§ 6 Umtausch und Rücknahme von Karten 

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rücknahme und Umtausch von Karten. Umbesetzungen und Programmänderungen berechtigen nicht zum Umtausch oder zur Rücknahme. Bei Absage einer Veranstaltung aus wichtigem Grund noch vor Veranstaltungsbeginn wird der Kartenpreis zurückerstattet. Der Anspruch auf Rückerstattung muss gegenüber dem Kulturförderverein Elchinger Musiktage e.V. innerhalb einer Frist von sechs Wochen geltend gemacht werden, die mit dem Tag der abgesagten Veranstaltung beginnt. Bei nicht fristgerechter Geltendmachung verfällt der Anspruch auf Erstattung. Der Kartenpreis abzüglich aller Gebühren wie z.B. Vorverkaufs-, System- oder Bearbeitungsgebühren wird innerhalb einer weiteren Frist von vier Wochen zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Kulturförderverein Elchinger Musiktage e.V. sind ausgeschlossen.


 

§ 7 Kartenverlust 

Für den Verlust von Eintrittskarten wird vom Kulturförderverein Elchinger Musiktage e.V. grundsätzlich kein Ersatz geleistet.


 

§ 8 Weitergabe von Eintrittskarten 

Der öffentliche und gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Dies gilt nicht für Besteller, deren Geschäftsbetrieb auch den Weiterverkauf oder die Vermittlung von Eintrittskarten umfasst bzw. deren Satzung die Weitergabe bzw. Vermittlung von Karten an Mitglieder oder andere Personengruppen vorsieht.


 

§ 9 Verspäteter Einlass 

Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher nur bei einer Nacheinlasspause den Saal betreten. Hierbei ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.


 

§ 10 Vorzeitiges Beenden der Veranstaltung 

Eine Veranstaltung, die bis zu einer angesetzten Pause durchgeführt wird und aus wichtigem Grund, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat, danach nicht fortgesetzt werden kann, wird als eine vollständig durchgeführte Veranstaltung angesehen und berechtigt nicht zu Ersatzansprüchen. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass bis zur Pause zumindest die Hälfte der Veranstaltungszeit abgelaufen ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Gefährdungen innerhalb der Räumlichkeiten gegeben sind (beispielsweise Feueralarm) oder ein Künstler aus gesundheitlichen Gründen ausfällt.


 

§ 11 Haftung 

Soweit der Veranstalter nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zwingend für Personen-, Vermögens- und Sachschäden haftet, ist eine Haftung für derartige Schäden ausgeschlossen. Die Haftung ist beschränkt auf Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Auch im Falle von höherer Gewalt und Zufall sowie Mängeln, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Kulturförderverein Elchinger Musiktage e.V. nicht.


 

§ 12 Bild- und Tonaufnahmen 

Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt. Das Erstellen von Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen durch den Besucher ist untersagt.


 

§ 13Hausrecht 

Mit dem Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen des Kulturfördervereins Elchinger Musiktage e.V. erkennt der Kartenerwerber das Hausrecht des Kulturfördervereins Elchinger Musiktage e.V. bzw. der jeweiligen Spielstätte, sowie die Haus- und Saalordnung als verbindlich an. Dem Personal des Hauses ist auf Verlangen stets die gültige Eintrittskarte vorzuzeigen.

Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

Den im Interesse der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit getroffenen Maßnahmen und Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Das von der Geschäftsführung hierzu bevollmächtigte Personal übt das Hausrecht innerhalb des Veranstaltungsortes aus. Es ist befugt, Besucher, die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Besucher belästigen, gegen die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen oder den Anordnungen des Personals nicht Folge leisten, des Ortes zu verweisen. Der Kaufpreis wird in diesen Fällen nicht rückerstattet.


 

§ 14 Datenschutz 

Der Besucher stimmt mit dem Kartenkauf der Speicherung seiner personenbezogenen Daten zu. Sämtliche erhobenen Daten werden ausschließlich zur persönlichen Betreuung der Gäste der Elchinger Musiktage, zum Versand von Informationsmaterial und zur Unterbreitung von Serviceangeboten in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.


 

§ 15 Widerrufsbelehrung 

Sie besitzen beim Kauf von Eintrittskarten in Übereinstimmung mit § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht.


 

§ 16 Salvatorische Klausel 

Für den Fall, dass Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, wird deren Wirksamkeit im Übrigen hiervon nicht berührt. Eine unwirksame Klausel oder Teilklausel ist durch eine Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung inhaltlich am nahesten kommt.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

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